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AGB's

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1.Abschluss des Reisevertrages
Mit Ihrer Buchung (Reiseanmeldung) bietet der Kunde verbindlich den Abschluss eines Vertrages über die gewünschte Reiseleistungen an. Mögliche Buchungswege der Anmeldung kann schriftlich, mündlich, per Telefax telefonisch oder auf elektronischen Weg (E-Mail, Internet) etc. vorgenommen werden. Bei der Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haftet der Anmelder neben diesen Teilnehmer für deren vertraglichen Verpflichtungen wie für seine eigenen, sofern er dies ausdrücklich und gesondert erklärt hat. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch Ndoto Safari Ltd. zustanden und bedarf keiner bestimmt Form. Bei oder unverzüglich nach Vertragsabschluss wird Ndoto Safari Ltd. dem Kunden eine Reisebestätigung bzw. Buchungsbestätigung gemäß Reiseverlauf aushändigen. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden. Alle auf Personen bezogenen Daten die Ndoto Safari Ltd. zur Verfügung gestellt werden, sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz (z.B. Angaben im Reisepass zur Buchung u.a.)  gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.

2.Bezahlung
Nach Eingang der Buchung erhält der Kunde eine Reisebestätigung bzw. Buchungsbestätigung mit Rechnung. Ndoto Safari Ltd. behält sich vor, bei bestimmten Reiseleistungen (z.B. internationale und nationale Flüge, optionale Ausflüge von Fremdanbieter wie Gorilla oder Schimpansen Tracking/Permits, Ballon-Safari u.a.) eine höhere Anzahlung zu verlangen die dem Kunden in diesem Fall mitgeteilt wird. Nach dem Erhalt ist eine Anzahlung in Höhe von 30% des Reisepreises pro Reiseteilnehmer auf die mitgeteilte Bankverbindung zu leisten. Bei Auslandszahlungen anfallenden Gebühren gehen dem Reiseteilnehmer zusätzlich zu Lasten. Die Anzahlung wird auf den Reisepreis angerechnet. Die Restzahlung/Restbetrag ist 30 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig. Bei Verträgen die weniger als 30 Tage vor Reiseantritt geschlossen werden, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig. Ist der fällige Reisepreis bis zum vertraglich vereinbarten Reiseantritt nicht vollständig beglichen, wird Ndoto Safari Ltd. von der zu erbringenden Leistung frei und kann vom Kunden die entsprechenden Rücktrittskosten in der Höhe wie bei einem Reiserücktritt durch den Kunden verlangen.

3.Leistungs und Preisänderungen
Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistung bestimmt sich grundsätzlich nach der Reisebestätigung bzw. Buchungsbestätigung gemäß Reiseverlauf. Anforderungen oder Abweichungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages (z.B. Änderungen des Programmablaufs, Unterkunftswechsel) die nach Vertragsabschluss notwendig werden und die von uns nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt.
Ndoto Safari Ltd. informiert den Reisenden unverzüglich bei Leistungsänderungen- oder Abweichungen. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung sind Sie berechtigt unentgeltlich vom Vertrag zurückzutreten. Oder die Teilnahme einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Ndoto Safari Ltd. in der Lage ist eine solche Reise ohne Mehrpreis anzubieten.
Ndoto Safari Ltd. ist berechtigt, den Reisepreis nach Abschluss des Reisevertrages zu erhöhen, wenn damit eine Erhöhung der Beförderungskosten oder Abgaben für bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren, Steuer oder öffentliche Abgaben, oder einer Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse Rechnung getragen wird. Werden die bei Abschluss des Reisevertrages bestehende Abgaben wie Hafen- oder Flughafengebühren, Steuer oder öffentliche Abgaben uns gegen über erhöht können wir den Reisepreis um den entsprechenden, anteiligen Betrag heraufsetzten. Bei Änderung der Wechselkurse nach Abschluss des Reisevertrages kann der Reisepreis in dem Umfang erhöht werden, in dem sich die Reise dadurch für uns verteuert hat. Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 3 Monate liegen und kann nur bis zum 21. Tag vor dem vereinbarten Abreisetermin verlangt werden und die zur Erhöhung führenden Umständen vor Vertragsabschluss für uns nicht vorhersehbar waren. Soweit einer Reisepreisänderung erfolgt, wird der Kunde unverzüglich davon in Kenntnis gesetzt. Bei Preiserhöhung um mehr als 5% sind Sie berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Ndoto Safari Ltd. in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis anzubieten. Der Kunde hat den Rücktritt oder das Verlangen nach einer Ersatzreise unverzüglich nach Kenntnis der Änderungserklärung Ndoto Safari Ltd. gegenüber geltend zu machen. Letzteres gilt auch für den Fall der zulässigen Absage der Reise durch Ndoto Safari Ltd.

4.Rücktritt durch den Kunden, Ersatzteilnehmer
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten oder einen Ersatzteilnehmer (Tritt der Dritte/Ersatzteilnehmer in den Vertrag ein, haftet er und der Reisenden gegenüber Ndoto Safari Ltd. als Gesamtschuldner für den Reisepreis und durch den Eintritt des Dritten über die entstehenden Mehrkosten) benennen der statt seiner in die Rechte und Pflichten aus dem Vertrag eintritt. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung oder einer Erklärung des Ersatzteilnehmers. Es wird empfohlen, den Rücktritt oder Benennung des Ersatzteilnehmers schriftlich und rechtzeitig zu erklären. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an, so verlieren wir den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen können wir eine angemessene folgende pauschalierte prozentuale Entschädigungsansprüche vom jeweiligen Reisepreis verlangen.

  • 15% bis 29. Tag vor Reiseantritt
  • 30% ab 21. Tag – 15. Tag vor Reiseantritt
  • 50% ab 14. Tag – 10. Tag vor Reiseantritt
  • 75% ab Tag 9. Tag – 5. Tag vor Reiseantritt
  • 90% ab 4. Tag vor Reiseantritt

5.Sonderkosten
Alle Sonderkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehen Reiseverlaufs aus in der Person des Kunden liegenden Gründen während der Reise entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Zu den Sonderkosten gehören z.B. Aufwendungen, die aus verspätetem Eintreffen des Kunden zum Abflug oder zur vorbereiteten Rundreise entstehen oder Kosten für eine vorzeitige Rückkehr einer solchen als Folge von Unpässlichkeiten, Krankheit oder Unfall (z.B. Kranken-Rücktransport, Hospital- und Hotelaufenthalte auch für Begleitpersonen). Tritt Ndoto Safari Ltd. um einen akuten Notfall zu begegnen, in Vorlage, so sind die von Ndoto Safari Ltd. verauslagten Beträge nach Abschluss der Reise sofort zu erstatten.

6.Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
Ndoto Safari Ltd. kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
I. Wir können bis 14 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl zurücktreten, wenn in der Reiseausschreibung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wird. Die Erklärung, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise deshalb nicht abgesagt wird, hat dem Kunden spätestens am 14. Tag vor Reisebeginn zuzugehen. Der Kunde erhält dann seine auf dem Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.
II.Ndoto Safari Ltd. kann vom Reisevertrag zurücktreten oder nach antritt der Reise den Reisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt Ndoto Safari Ltd.  so behalten wir den Anspruch auf den Reisepreis müssen jedoch den Wert der Ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangen, einschließlich der Beträge die Ndoto Safari Ltd. von den Leistungsträgen gutgeschrieben wurden. Bei Kündigung wird Ndoto Safari Ltd. durch die jeweiligen Reiseleiter oder Fahrerführer vertreten.
III.War die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet ober beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der Reisende den Vertrag kündigen. Wird er Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten Leistungen eine entsprechende Entschädigung verlangen. Ndoto Safari Ltd. ist weiterhin verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurück zu befördern. Die Mehrkosten der Rückbeförderung sind von beiden Parteien je zu Hälfte zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.


7.Gewährleistung und Haftung
Werden die Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, so richtet sich die Haftung von Ndoto Safari Ltd. noch den gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde kann Abhilfe verlangen, die Ndoto Safari Ltd. verweigern kann, wenn Sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Ndoto Safari Ltd. hat die Möglichkeit Abhilfe in der Weise zu schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird und der Reisemangel nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurde bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. Im Fall des Auftretens von Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, den Reisemangel unverzüglich gegenüber dem Fahrerführer oder Reiseleiter zu rügen. Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels, ist er mit Minderungs- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen. Der Kunde ist verpflichtet, im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen bei Leistungsstörungen mitzuwirken, Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

8.Beschränkung der Haftung
I. Bei vertraglicher Haftung
Die vertragliche Haftung von Ndoto Safari Ltd. für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt a. soweit ein Schaden des Reisenden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist, oder b. soweit Ndoto Safari Ltd. für einen dem Reisenden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
II. Bei deliktische Haftungsbeschränkung
Die deliktische Haftung für Sachschäden, die nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung von Ndoto Safari Ltd. pro Teilnehmer und Reise auf EUR 3.750, - bzw. wenn der Reisepreis des Teilnehmers EUR 1.249,- übersteigt, auf den 3-fachen Reisepreis beschränkt. Die Haftungssumme gilt jeweils je Kunde und Reise.
III. Haftungsausschluss für Fremdleistungen
Ndoto Safari Ltd. haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. fakultative bzw. optionale Ausflüge und Aktivitäten z.B. Ballon-Safari, Maziwe Island, Beförderungsleistungen von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort u.a.) und im Reisegrundpreis nicht enthalten sind. Wird im Rahmen einer Reise oder zusätzlich zu dieser eine Beförderungsdienstleistung im Linienverkehr erbracht, so erbringt Ndoto Safari Ltd. Fremdleistungen. In diesem Fall haftet ausschließlich das befördernde Unternehmen für die Erbringung der Beförderungsleistung.
IV. Haftung des Luftfrachtführer
Kommt Ndoto Safari Ltd. die Stellung eines vertraglichen Luftfrachtführers zu, so regelt sich die Haftung nach den einschlägigen Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes in Verbindung mit den internationalen Abkommen von Warschau, Den Haag, Guadalajara u.a. Das Warschauer Abkommen beschränkt in der Regel die Haftung des Luftfrachtführers bei Tod oder Körperverletzung sowie Verlust oder Beschädigung von Gepäck.

9.Anmeldung von Ansprüchen und Verjährung
Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber Ndoto Safari Ltd. unter der unten angegebenen Anschrift geltend gemacht werden oder unter info@ndoto-safari.com. Nach Ablauf dieser Frist kann der Reisende Ansprüche nur erheben, wenn er ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert war. Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise verjähren sechs Monate nach vertraglicher vorgesehener Beendigung der Reise. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem tag gehemmt, an dem der Reiseveranstalter Ndoto Safari Ltd. die Ansprüche schriftlich zurückweist.

10.Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften (wie z.B. Das Beschaffen und Mitführen der notwendigen Reisedokumente, eventuelle erforderlichen Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften, -keine abschließenden Aufzählung - u.v.m.)  selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen gehen zu Lasten des Reiseteilnehmers, ausgenommen wenn Sie durch schuldhafte   Falsch- oder Nichtinformation des Reiseveranstalters bedingt sind (Wir weisen auf unsere Reiseinformationen und FAQ u.a. auf unserer Webseite und die Informationen des Auswärtigen Amtes unter www.auswaertiges-amt.de hin). Ndoto Safari Ltd. haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang der notwendigen Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung – oder benötigte Reisedokumente, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, der Reiseveranstalter hat die Verzögerung zu vertreten.

11.Versicherungen
Bitte beachten Sie zu Ihrer eigenen Sicherheit empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken-, Reisehaftpflicht- und Reiserücktrittsversicherung. Sie erhalten diese Versicherungen einzeln oder als Paket bei den verschiedensten Versicherungsanbietern

12.Allgemeines
Alle Angaben in den Reisebeschreibungen und Reiseverläufen entsprechen dem Stand (Januar 2022). Die Berichtigung von Irrtümern sowie Druck- und Rechtsfehlern bleibt vorbehalten. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.

Veranstalter
Ndoto Safari Ltd. Verantwortlicher: Malley Simon Gwandu
P.O. Box 11 221 Arusha – Tanzania
Telefon: +255 787 079 237
E-Mail: info@ndoto-safari.com  
Internet: www.ndoto-safari.com
Ansprechpartner Office Germany: 0177 468 40 96

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